Martin Erlewein

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Datenschutzbeauftragter (extern)


DEr E-Mail-Marketing - Ratgeber


7.    Email-Tracking
Worüber musst du den Nutzer informieren, um E-Mail-Tracking betreiben zu dürfen?


Wer mehr über den Umgang der Empfänger mit seinen per E-Mail versandten Newsletter herausfinden möchte, um den Newsletter verbessern und zielgerichteter werben zu können, benötigt die Analyse der Öffnungs- und Click-Through-Raten (CTRs) zu den von ihm versandten E-Mails und den darin enthaltenen Links.


Datenschutzrechtlich macht es natürlich einen Unterschied, ob du die Öffnungsrate lediglich anonym zählst, wenn Inhalte beim Öffnen einer Mail von deinem Server nachgeladen werden, oder ob du das Öffnen und die Klicks für die individuelle Personalisierung des Newsletters entsprechend der so ermittelten Interessen des Nutzers nutzen möchtest.


Auch hier muss das Thema Einholung von Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sorgfältig geprüft werden. Das rein statistische Zählen der Öffnung oder der Klicks auf Links in deiner E-Mail kann noch durch dein berechtigtes Interesse gerechtfertigt sein. Durch Verwendung z.B. einer individuellen Pixel-ID lässt sich nicht nur die Klickrate deiner E-Mail messen – also wie viele Empfänger auf einen Link geklickt haben - sondern es können auch Daten über das Verhalten des einzelnen Empfängers gesammelt werden. Personalisierte Werbung bzw. das hierfür erforderliche Tracken und die Erstellung eines individuellen Nutzungsprofils des Nutzers jedoch erfordert zwingend eine Einwilligung des Empfängers.


Der Nutzer rechnet mit dieser Form der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten nicht. Er kann eine wirksame Einwilligung daher nur erteilen, wenn er vorher auch ausreichend hierüber von dir informiert wurde. Diese Information erfolgt im Einwilligungstext zur Bestellung des Newsletters und in deiner Datenschutzerklärung.


Beispiel für die Einwilligung zu einem Newsletter mit Personalisierung:
‚Ich willige in den Erhalt eines entsprechend meiner Interessen personalisierten wöchentlichen Newsletters der X GmbH per E-Mail ein, der mich über ihre aktuellen Angebote im Bereich Fashion informiert.
Für die Personalisierung werden z.B. meine Klicks auf Links im Newsletter und Warenbestellungen berücksichtigt.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die X GmbH finde ich HIER [LINK zu deiner Datenschutzerklärung].‘


Wenn du einen entsprechend der Interessen eines Nutzers personalisierten Newsletter mit einer integrierten Trackingfunktion anbietest, sind grundsätzlich zwei Einwilligungen einzuholen – eine für die Versendung von Werbung per E-Mail und eine für die einwilligungspflichtige Verarbeitung personenbezogener Daten um den Newsletter mittels Tracking personalisieren zu können. Beide Einwilligungen können mit Checkboxen eingeholt werden. Idealerweise sollte der Empfänger die Auswahl haben, ob er von dir einen Standard-Newsletter oder einen entsprechend seiner Interessen personalisierten Newsletter erhält.


Die das Tracking genau abläuft und welche Daten hier erfasst und verarbeitet werden, kann entsprechend deinem Vorgehen hierbei von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dieses individuelle Vorgehen beim Tracking und dem Aufbau der Nutzungsprofile muss in der Datenschutzerklärung verständlich dargestellt werden.